Zensur durch Jugendschutz

2007-10-19T19:24:41+00:00

Bislang ist es ja zum Glück noch immer gelungen, in Deutschland Versuche der Zensur auf Provider-Ebene abzuwehren. Als herausragende Fälle seien hier das Compuserve-Urteil genannt, oder die Sperrverfügung in Nordrhein-Westfalen. Das Telemediendienstegesetz sichert sogar das sogenannte Provider-Privileg zu: Provider sind für die von ihnen nur durchgeleiteten Inhalte nicht haftbar. Heute fällte jedoch das Landgericht Frankfurt ein Urteil, das dies ändern könnte. Geklagt hatte ein Betreiber einer erotischen Website, und zwar gegen Arcor. Begründung war, daß der Kläger in Deutschland strengen Altersverifikationsvorschriften unterliege, man aber über Arcor bei Youporn klicken könne, die ja im Ausland sitzen und das deswegen nicht müssen. Mithin läge unlauterer Wettbewerb vor. Das Gericht sah sich veranlaßt, dieser abenteuerlichen Argumentation zu folgen, und ordnete an, daß Arcor den Zugang zu Youporn sperren muß. Ich hoffe mal, daß Arcor weiter gegen dieses Urteil vorgehen wird, denn wenn der Damm da erst einmal gebrochen ist, dann haben wir hier bald chinesische Verhältnisse, und jeder und sein kleiner Bruder kommt wegen irgendeiner Sperrung. Und das mit dem Jugendschutz muß mir auch nochmal irgendjemand erklären: wovor genau soll die Jugend eigentlich geschützt werden?